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   BFH, 23.03.1993 - I B 129/92   

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https://dejure.org/1993,8998
BFH, 23.03.1993 - I B 129/92 (https://dejure.org/1993,8998)
BFH, Entscheidung vom 23.03.1993 - I B 129/92 (https://dejure.org/1993,8998)
BFH, Entscheidung vom 23. März 1993 - I B 129/92 (https://dejure.org/1993,8998)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage, ob einer Steuererklärung gemäß §§ 149, 150 Abgabenordnung (AO) der Vorrang vor der Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nach § 162 AO zukommt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Schätzung trotz Abgabe der Steuererklärung (§ 149 AO )

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 12.04.1988 - VIII R 154/84

    Rechtmäßigkeit der Schätzung von Einnahmen eines Steuerpflichtigen im Rahmen der

    Auszug aus BFH, 23.03.1993 - I B 129/92
    Steuererklärungen haben zwar auch im Rahmen der Schätzung besondere Bedeutung; indes läßt die Tatsache, daß der Steuerpflichtige Steuererklärungen mit der Versicherung abgibt, sie wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt zu haben, grundsätzlich die Schätzungsbefugnis des Finanzamts (FA) unberührt, wenn die Besteuerungsgrundlagen anhand der vorhandenen Unterlagen nicht mit hinreichender Sicherheit ermittelt werden können (BFH-Urteil vom 12. April 1988 VIII R 154/84, BFH/NV 1989, 636 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2020 - 14 E 871/19
    vgl. BFH, Beschluss vom 23. März 1993 - I B 129/92 -, juris, Rdnr. 2.
  • BFH, 06.06.2001 - V B 201/00

    Selbständige Tätigkeit - Fehlende Umsatzsteuer- Jahreserklärung - Schätzung der

    Zwar haben Steuererklärungen auch im Rahmen einer Schätzung besondere Bedeutung, sie lassen aber grundsätzlich die Schätzungsbefugnis des FA unberührt, wenn die Besteuerungsgrundlagen anhand der vorhandenen Unterlagen nicht mit hinreichender Sicherheit ermittelt werden können, wie dies hier der Fall ist (vgl. BFH-Beschluss vom 23. März 1993 I B 129/92, BFH/NV 1994, 285).
  • FG Sachsen-Anhalt, 02.09.2002 - 1 K 41/98

    Keine rückwirkende Änderung der Gewinnverteilungsabrede einer GbR; Einheitliche

    Eine Schätzung ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil der Steuerpflichtige eine Steuererklärung abgegeben hat (BFH-Beschluss vom 23. März 1993, I B 129/92, BFH/NV 1994, 285).
  • FG München, 26.03.2009 - 14 K 4667/06

    Unzulässige Schätzung des Finanzamts

    Grundsätzlich kommt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung den Steuererklärungen, die der Steuerpflichtige unter der Versicherung abgibt, sie wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen i.S.d. § 150 Abs. 2 Abgabenordnung 1977 (AO) gemacht zu haben, besonderes Gewicht zu (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH vom 23. März 1993 I B 129/92, BFH/NV 1994, 285, m.w.N.).
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